Ab dem 1. März 2006 müssen auch in Autobussen die vorhandenen Sicherheitsgurte getragen werden. Es besteht aber keine Nachrüstpflicht für ältere Fahrzeuge.
Wichtig: In Bussen und Kleinbussen muss der Fahrer die Fahrgäste auf die Gurtentragpflicht hinweisen!
Ausnahmen: Es werden nur noch wenige Ausnahmen zugelassen. Z.B. wenn nicht schneller als 25 km/h gefahren wird oder beim Manövrieren im Schritttempo