Gurtentragpflicht
Gurtentragpflicht ab 1. März 2006 in Autobussen!
Ab dem 1. März 2006 müssen auch in Autobussen die vorhandenen Sicherheitsgurte getragen werden. Es besteht aber keine Nachrüstpflicht für ältere Fahrzeuge.

Wichtig: In Bussen und Kleinbussen muss der Fahrer die Fahrgäste auf die Gurtentragpflicht hinweisen!

Ausnahmen: Es werden nur noch wenige Ausnahmen zugelassen. Z.B. wenn nicht schneller als 25 km/h gefahren wird oder beim Manövrieren im Schritttempo
 
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